Allgemeine Geschäftsbedingungen 2026
1 Allgemeines
1.1 Die AGB sind verbindlich und Bestandteil aller Offerten, Kaufverträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.
1.2 Bestellungen werden erst verbindlich, wenn die Firma Held & Partner GmbH diese schriftlich bestätigt.
1.3 Schriftliche Mitteilungen, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und sonstige Kommunikation zwischen der Firma HELD & PARTNER GMBH und dem Kunden können auch elektronisch (E-Mail) erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2 Offerten und Preise
2.1 Offensichtliche Preisfehler können nachträglich korrigiert und verrechnet werden.
2.2 Service, Analysen und Montageabklärungen werden in Rechnung gestellt.
2.3 Die Firma Held & Partner GmbH behält sich jederzeit Preisanpassungen vor.
2.4 Varianten-Offerten oder Rektifikate ab der zweiten Ausführungwerden kostenpflichtig erstellt.
2.5 Offertpreise sind 1 Monat gültig. Preisanpassungen bei Modelländerungen oder Preiserhöhungen möglich.
3 Versand und Transportkosten (LSVA)
3.1 Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
3.2 Lieferungen an Neukunden erfolgen nur gegen Vorauskasse.
3.3 Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen.
3.4 Transportkostenanteil: 3,7% des Bruttopreises für Apparate und Leitungsmaterial.
4 Zahlungen
4.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzüge zu begleichen.
4.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Verzugszins von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR erhoben.
4.3 Mahn- und Inkassokosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden; für Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 25.-pro Mahnung erhoben.
4.4 Erstkunden haben den Rechnungsbetrag nach Arbeitsabschluss in CHF bar zu bezahlen.
4.5 Die Held & Partner GmbH ist berechtigt. Akontozahlungen vor oder während der Leistungserbringung zu verlangen.
5 Rücktrittsrecht
5.1 Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Betreibungen, grössere Prozesse oder Todesfall berechtigen zum sofortigen Rücktritt von Lieferverpflichtungen.
5.2 Allfällige Guthaben werden sofort zur Zahlung fällig.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Held & Partner GmbH
7 Lieferfrist
7.1 Lieferfristen beginnen ab Vertragsschluss oder Zahlung.
7.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der Held & Partner GmbH begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt.
7.3 Teillieferungen sind zulässig; daraus resultierende Kosten
8 Garantie
8.1 2 Jahre Garantie auf Haushaltgeräte gegen nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler.
8.2 Kosten durch eigenmächtige Beauftragung Dritter trägt der Kunde selbst.
8.3 Bei nicht vertragsgemässer Lieferung: Nachbesserung oder Ersatzlieferung möglich; wenn nicht möglich, Kaufpreisminderung oder Vertragsaufhebung.
8.4 Ausgenommen: Schäden durch Abnutzung, höhere Gewalt, Missachtung der Betriebsvorschriften oder Eingriffe ohne Zustimmung.
8.5 Neuinstallationen: 2 Jahre Garantie auf Installationsfehler gemäss SIA-Norm; Verschleissteile: 1 Jahr.
8.6 Garantieleistungen erfolgen ausschliesslich über die Firma Held & Partner GmbH oder autorisierte Partner.
8.7 Mängelmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Brief oder E-Mail) und den Nachweis des Mangels enthalten.
8.8 Hinweis, dass Garantieansprüche nur für Geräte und Installationen gelten, die ordnungsgemäss betrieben wurden.
9 Annullierung / Rückgabe von gelieferten / bestellten Waren
9.1 Die Annullierung von Bestellungen oder Aufträgen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Held & Partner GmbH möglich.
9.2 Rücknahme von Apparaten etc. entscheidet allein die Firma.
9.3 Kosten oder Preiserhöhungen durch Bestellungsreduktion trägt der Kunde.
9.4 Für nicht gewünschte Ware wird eine Umtriebsentschädigung gemäss Hersteller erhoben (mind. CHF 50.-).
9.5 Nicht mehr gewünschte Haushaltapparate (z.B. Waschmaschine, Kühlschränke, Geschirrspüler. Dunstabzüge, Glaskeramik, Herde etc.) wird gemäss Hersteller ein Mindestbetrag von CHF 150.- verrechnet.
9 Annullierung / Rückgabe von gelieferten / bestellten Waren
9.1 Die Annullierung von Bestellungen oder Aufträgen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Held & Partner GmbH möglich.
9.2 Rücknahme von Apparaten etc. entscheidet allein die Firma.
9.3 Kosten oder Preiserhöhungen durch Bestellungsreduktion trägt der Kunde.
9.4 Für nicht gewünschte Ware wird eine Umtriebsentschädigung gemäss Hersteller erhoben (mind. CHF 50.-).
9.5 Nicht mehr gewünschte Haushaltapparate (z.B. Waschmaschine, Kühlschränke, Geschirrspüler. Dunstabzüge, Glaskeramik, Herde etc.) wird gemäss Hersteller ein Mindestbetrag von CHF 150.- verrechnet.
10 Offertunterlagen
10.1 Sämtliche Unterlagen bleiben Eigentum der Firma.
10.2 Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne Zustimmung untersagt.
10.3 Nicht berücksichtigte Offerten müssen zurückgegeben werden. Bei Verstoss werden Aufwände in Rechnung gestellt.
11 Nicht eingehaltene / vergessene Termine
11.1 Termine sind einzuhalten oder mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
11.2 Nicht eingehaltene Termine werden in Rechnung gestellt.
12 Gerichtsstand
12.1 Gerichtsstand: Zürich.
12.2 Kunde verzichtet auf seinen Wohnsitzgerichtsstand und unterstellt sich dem ausschliesslichen Gerichtsstand Zürich.
Zürich, 01. Februar 2026 Held & Partner GmbH

